{"id":81,"date":"2020-02-13T17:14:18","date_gmt":"2020-02-13T17:14:18","guid":{"rendered":"https:\/\/mark1.tsj-dev.de\/?page_id=81"},"modified":"2024-01-09T18:27:02","modified_gmt":"2024-01-09T18:27:02","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kybernesis.org\/?page_id=81","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"81\" class=\"elementor elementor-81\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b9be73f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"b9be73f\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-360a4a5\" data-id=\"360a4a5\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a0009d3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a0009d3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>KYBERNESIS e.V. \u2013 Institut f\u00fcr F\u00fchrungskultur<\/strong><\/p>\n<h5>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h5>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKYBERNESIS e. V. \u2013 Institut f\u00fcr F\u00fchrungskultur\u201c.<\/li>\n<li>KYBERNESIS e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bochum.<\/li>\n<li>KYBERNESIS e. V. wurde am 20. November 2019 in Bochum gegr\u00fcndet.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h5>\n<p>Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung der Gesellschaftstransformation hin zu mehr pers\u00f6nlicher Verantwortungs\u00fcbernahme, Zivilcourage, F\u00fchrungskraft und werteorientierte Unternehmenskulturen.<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderung der Reflexion und Optimierung der zwischenmenschlichen Kommunikations- und Beziehungsabl\u00e4ufe innerhalb und zwischen den Hierarchieebenen von Organisationskulturen unterschiedlicher gesellschaftlicher Institutionen im Nonprofit- und Profitbereich.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung der Mitarbeiter*innen-, Team- und Systemf\u00fchrung durch die Initiierung werteorientierter und sinnzentrierter F\u00fchrungskulturen.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung von Zivilcourage f\u00fcr Nachwuchsf\u00fchrungskr\u00e4fte und gestandene F\u00fchrungskr\u00e4fte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bildungsinstitutionen.<\/li>\n<li>Integration von werteorientierter (an menschlichen Werten, wie N\u00e4chstenliebe, Freiheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Vertrauen orientierte) Unternehmensf\u00fchrung mit nachhaltigem Management.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des interdisziplin\u00e4ren wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches in den Gebieten der Psychologie, Soziologie und \u00d6konomie, speziell Neurologie, Soziokybernetik und Systemtheorie, durch Ver\u00f6ffentlichungen und Vortr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Fort- und Weiterbildungen f\u00fcr Multiplikator*innen, F\u00fchrungskr\u00e4fte, Supervisor*innen und Coaches im Bereich des Systemischen F\u00fchrungs-Coachings<\/li>\n<li>Planung und Durchf\u00fchrung von Aktionen zur Humanisierung der Arbeitswelt<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen\/r Geschlechts, Ethnie, Alters, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion in F\u00fchrungspositionen<\/li>\n<li>Integration des K\u00f6rpers durch Yoga &amp; Meditation in das F\u00fchrungscoaching<\/li>\n<li>Projekte im Bereich Generationendialog<\/li>\n<li>Naturintegration durch Outdoor-Coachingprozesse<\/li>\n<li>Tiergest\u00fctztes Coaching<\/li>\n<\/ul>\n<h5>\u00a7 3 Vereinsmittel<\/h5>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder d\u00fcrfen nicht durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>eigenerwirtschaftete Mittel<\/li>\n<li>sonstige Zuwendungen<\/li>\n<li>\u00f6ffentliche F\u00f6rdermittel.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h5>\n<ol>\n<li>Der Verein KYBERNESIS e. V. hat\n<ol>\n<li>ordentliche Mitglieder,<\/li>\n<li>f\u00f6rdernde Mitglieder,<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person werden, die die Voraussetzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 5 erf\u00fcllt, die die Ziele und die Satzung des Vereins anerkennt<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen Personen, Vereinigungen und Gesellschaften werden, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins durch finanzielle Zuwendungen zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Ma\u00dfe gef\u00f6rdert haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitglieder zu 1 b) f\u00f6rdernde Mitglieder und 1 c) Ehrenmitglieder erhalten keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte.<\/p>\n<h5>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand. Der Antrag muss von zwei Mitgliedern unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Ordentliche Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4 des Vereins k\u00f6nnen Personen werden, die<\/p>\n<ul>\n<li>eine anerkannte Supervisions- oder systemische Coachingausbildung nachweisen k\u00f6nnen<\/li>\n<li>F\u00fchrungserfahrung haben oder in einer F\u00fchrungsposition t\u00e4tig sind<\/li>\n<li>Erfahrung mit Supervisions- oder systemischen Coachingprozessen nachweisen k\u00f6nnen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegen\u00fcber dem Antragsteller nicht begr\u00fcnden.<\/p>\n<h5>\u00a7 6 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand \u00fcber den Austritt aus dem Verein zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres oder durch den Tod (bei juristischen Personen mit deren Erl\u00f6schen).<\/li>\n<li>Durch Beschluss des Vorstandes bei groben Verst\u00f6\u00dfen gegen Interessen oder Ansehen des Vereins. In diesem Falle ist dem Mitglied innerhalb von 4 Wochen die M\u00f6glichkeit einer Stellungnahme zu geben.<\/li>\n<li>Falls das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages mehr als drei Monate in Vorzug ist und mindestens einmal schriftlich gemahnt wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h5>\n<p>Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit f\u00fcr ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung kann die Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit f\u00fcr f\u00f6rdernde Mitglieder an den Vorstand delegieren.<\/p>\n<h5>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h5>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<\/h5>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:\n<ol>\n<li>Die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Die Neuwahl des Vorstandes<\/li>\n<li>Die Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Festlegung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Jede Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen (schriftlich oder per E-Mail).<\/li>\n<li>Der Vorstand kann Mitgliederversammlungen einberufen, an denen Vereinsmitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der Bild- und Ton\u00fcbertragung teilnehmen und Mitgliederrechte aus\u00fcben k\u00f6nnen. Die Vorschrift des \u00a7 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unber\u00fchrt. Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur f\u00fcr Mitglieder zug\u00e4nglichen Chatroom oder per Video oder Telefonkonferenz statt. Mitglieder m\u00fcssen sich hierbei mit ihren Daten sowie einem gesonderten Passwort anmelden.<\/li>\n<li>Jede Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei ordentliche Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist eine \u00be-Mehrheit der teilnehmenden ordentlichen Mitglieder notwendig. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleitung und der protokollf\u00fchrenden Person zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann G\u00e4ste zur Mitgliederversammlung einladen. G\u00e4ste haben kein Stimmrecht.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 10 Der Vorstand<\/h5>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus drei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Vereinsmitgliedern. Die Rollenverteilung innerhalb des Vorstandes bestimmt der Vorstand selbst. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber rechenschaftspflichtig.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einzeln gew\u00e4hlt. Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.<\/li>\n<li>Den Mitgliedern des Vorstands kann eine Verg\u00fctung gezahlt werden. \u00dcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Dem Vorstand obliegt:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n<li>Aufnahme neuer Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<h5>\u00a7 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt,\u00a0<\/p>\n<ol>\n<li>wenn mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder diese unter Angabe einer Tagesordnung verlangen und sie muss sp\u00e4testens f\u00fcnf Wochen nach Eingang des Antrages auf schriftliche Berufung tagen<\/li>\n<\/ol>\n<p>oder<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>wenn der Vorstand eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberuft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr diese au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen entsprechend der ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h5>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h5>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>F\u00fcr eine zu solchem Zweck einberufene Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen entsprechend der ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung kann mit einer Mehrheit von 3\/4 der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Wegfall des bisherigen Zwecks des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die GLS-Treuhand e.V., Bochum.<\/li>\n<\/ol>\n<h5>\u00a7 13 Inkrafttreten der Satzung<\/h5>\n<p>Die Erstfassung der Satzung wurde von der Gr\u00fcndungsversammlung am 20.11.2019 beschlossen und durch Beschluss vom 13.01.2020 abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die Satzung gilt nunmehr in der am 19.05.2023 ge\u00e4nderten Fassung.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung KYBERNESIS e.V. \u2013 Institut f\u00fcr F\u00fchrungskultur \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKYBERNESIS e. 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